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BERUFSANFÄNGER IN DER GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG !
Die gesetzliche Rentenversicherung bietet für fast alle Mitglieder eine Absicherung für den Ruhestand und den Verlust der Arbeitskraft. Während über Altersrente viel diskutiert wird, spricht kaum jemand über die so genannte Erwerbsminderungsrente.
Die Was bedeutet dies für Berufsanfänger?
Erwerbsunfähig ist, wer weniger als 3 Stunden täglich eine Tätigkeit ausüben kann. Die dann bezahlte Rente beträgt zwischen 18% und 35% des letzten Bruttoeinkommens. Der erlernte oder ausgeübte Beruf spielt dabei keine Rolle. Eine Verweisung auf eine beliebige Tätigkeit ist möglich. Auch dann, wenn das Einkommen dadurch erheblich geringer ist.
Wichtig zu wissen ... Auszubildende haben in der Regel keinen Versicherungsschutz ! Um Anspruch auf diese Rente zu haben, muss man mindestens fünf Jahre Mitglied in der Rentenversicherung sein. Fällt vorher die Arbeitskraft weg, bleibt nur noch die Absicherung über Hartz IV.