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FAHRERFLUCHT! WAS BEZAHLT DIE KFZ-VERSICHERUNG?
Es hat gekracht. Der Schaden am eigenen Auto ist ärgerlich, aber gut, dass sonst nichts passiert ist.
So laufen viele kleine Unfälle ab. Aber Vorsicht! Selbst wenn beim anderen kein Schaden erkennbar ist, muss der Schaden beim Eigentümer gemeldet werden. Und das sofort! Wenn sich der Eigentümer nicht findet, dann ist unbedingt die sofortige Meldung bei der Polizei notwendig. Ein Zettel allein reicht nicht aus! Ein Entfernen von der Unfallstelle ist Fahrerflucht!
Die Folgen sind erheblich. Neben einer Strafanzeige und evtl. Führerscheinentzug folgt der Schreck mit der Versicherung. In Fällen von Fahrerflucht kann die Versicherung den Haftpflichtschaden beim Fahrer zurückfordern und sogar die Leistung aus der Kaskoversicherung verweigern.
Wichtig zu wissen ... entfernen Sie sich nicht von der Unfallstelle, bis der Eigentümer oder die Polizei informiert wurden. Händigen Sie dem Eigentümer Ihre Daten und die Versicherungsdaten aus. Halten Sie den Schaden am besten fotografisch fest. Bereits vorhandene Schäden sollten mit erfasst werden. Melden Sie dann von zu Hause aus den Schaden bei der Versicherung
Film der Versicherungskammer Bayern: Was tun bei einem Autounfall
INFORMATIONEN
Quellen:
Versicherungskammer Bayern - www.vkb.de
Urteil des OLG Koblenz, Beschluss vom 11.12.2020 – 12 U 235/20
Im Urteil des OLG Koblenz, Beschluss vom 11.12.2020 – 12 U 235/20 hat das Gericht bestätigt, dass die Versicherung einen Kaskoschaden nicht bezahlen muss, wenn sich der Autofahrer unerlaubt von der Unfallstelle entfernt. Der Autofahrer hatte ohne Fremdeinwirkung eine Leitplanke beschädigt und den Unfall nicht bei der Polizei angezeigt. Den Kaskoschaden in Höhe von 22.000 EUR wollte er über die Versicherung abwickeln.