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Muss die „Grüne Karte“ bei Fahrten im Ausland noch mitgeführt werden ?
von Alois Weinzierl

MUSS DIE GRÜNE KARTE IM AUSLAND NOCH MITGEFÜHRT WERDEN ?

Prinzipiell gilt: Wer die Grüne Karte dabei hat, ist auf der sicheren Seite! Zwischen den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz gibt es allerdings ein Kennzeichen-abkommen. Das heißt, dass das amtliche KFZ Kennzeichen als Nachweis der Haftpflichtversicherung in der Regel anerkannt wird. Im Einzelfall wird die „Grüne Karte“ trotzdem verlangt.

In manchen Ländern muss die Grüne Karte bei der Einreise vorgezeigt werden. Es gibt auch Länder, in denen die „Grüne Karte“ nicht gilt. Hier muss an der Grenze eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Wichtig zu wissen ... prüfen Sie vor der Urlaubsfahrt, ob die „Grüne Karte“ noch gilt. Diese können Sie in der Regel kostenfrei beim Versicherer anfordern. Neben der „Grünen Karte“ empfehlen wir, einen Europäischen Unfallbericht mitzunehmen. Sollte es zu einem Unfall kommen, können die wichtigsten Daten ausgetauscht werden. In diesem Fall können Sie die „Grüne Karte“ dem Unfallgegner auch mitgeben.

Film der Versicherungskammer Bayern: Autounfall - was tun ?

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