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ZUZAHLUNG BEI STATIONÄRER PFLEGE SINKT! IST EINE ZUSÄTZLICHE PFLEGEVERSICHERUNG NOTWENDIG?
Mit Jahresbeginn 2022 haben sich in der Pflegeversicherung mehrere Verbesserungen ergeben. Neben Mehrleistungen im Bereich der Sachleistungen und Kurzzeitpflege gibt es finanzielle Entlastung bei stationärer Pflege.
Nach Aufenthaltsdauer gestaffelt erhält der Pflegebedürftige einen Zuschuss von 5%, 25%, 45% oder 70% des pflegebedingten Eigenanteils. Da damit nur ein Teil der selbst zu tragenden Kosten bezuschusst wird, reduzieren sich diese oft nur geringfügig.
Die Pflegekosten für einen Pflegebedürftigen in Pflegegrad 5 liegen bei ungefähr 4.600 EUR im Monat. Nach Abzug der Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung verblieben bisher ca. 2.500 EUR Eigenanteil. Selbst mit dem höchstmöglichen Zuschuss von 70% ist die neue Zuzahlung immer noch bei ca. 1.600 EUR im Monat.
Wichtig zu wissen ... die Zuzahlungen in niedrigen Pflegegraden und ambulanter Pflege sind nach wie vor hoch. Prüfen Sie, ob das Einkommen aus Berufsunfähigkeitsabsicherung und/oder Rente für Pflege UND Familienversorgung ausreicht. Nutzen Sie die staatliche Förderung beim Abschluss einer Pflege-Zusatzversicherung.
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Neuerungen im Bereich der gesetzlichen Pflegeversicherung
Ende 2021 hat das Bundesministerium für Gesundheit mehrere Änderungen und Verbesserungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung bekannt gegeben. Dazu zählen Mehrleistung bei stationärer Pflege, Verbesserungen bei Kurzzeitpflege und Erhöhung er Sachleistungen.
Da die Ausgaben in der Pflegeversicherung stark gestiegen sind, wird zukünftig ein jährlicher Zuschuss des Bundes von 1 Milliarde EUR in die gesetzliche Pflegeversicherung laufen.
Die Informationen hat das Bundesgesundheitsministerium zusammengefasst.