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WENN SICH DER EINKAUFSWAGEN VERSELBSTÄNDIGT – WELCHE VERSICHERUNG BEZAHLT ?
Bei den sogenannten "Einkaufswagenfällen" besteht vielfach Unsicherheit darüber, ob die an einem fremden Fahrzeug verursachten Schäden von der Kfz- oder der Privat-Haftpflichtversicherung zu bezahlen sind.
Sowohl das Be- als auch das Entladen sind dem Betrieb des Fahrzeugs zuzurechnen. Wenn sich ein Einkaufswagen verselbständigt, nachdem damit begonnen wurde, die eingekauften Sachen vom Einkaufswagen in das Auto umzuladen, ist die Kfz-Haftpflichtversicherung zuständig. Dies führt in der Regel zu einer Rückstufung und erhöhtem Beitrag im Folgejahr.

Wichtig zu wissen ... Schäden beim Be- und Entladen eines KFZ werden in der Regel über die KFZ-Versicherung abgewickelt. Prüfen Sie Ihre private Haftpflichtversicherung. Hier gibt es vielfach die Möglichkeit diesen Baustein mitzuversichern und somit die KFZ Versicherung schadenfrei zu halten!